Die Tarifpartner in allen Branchen sollten einen solchen Mindestlohn aushandeln. Das ist – denke ich – unstrittig. Dort, wo es die Tarifpartner jedoch nicht vermögen, muss eine vom Bund eingesetzte Expertenkommission diesen Mindestlohn festsetzen. Die Höhe dieses Mindestlohnes, der von Branche zu Branche variiert, ist sodann ins Grundgesetz einzustellen. Dieses hat den Vorteil, dass der Mindestlohn nur von einer großen Mehrheit im Bundestag verändert werden kann und nicht bei jeder Wahl zur Disposition steht. Mit diesen Mindestlöhnen als Basis können auch weitere höhere Löhne auf der Ebene der Tarifparteien verhandelt werden.