In Deutschland und den meisten westlichen Staaten ist es so, dass eine Frau, sobald sie schwanger ist, in regelmäßigen Abständen ihren von gesetzlichen Beiträgen lebenden Gynäkologen aufsucht, um eine reibungslose Entbindung zu garantieren.
Setzt die Geburt ein, geht es dann häufig umgehend in ein öffentliches Krankenhaus, welches wiederum vom Beitragszahler finanziert wird.
Es folgen fest vorgeschriebene Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, die zweifelsohne wichtig sind und die wir auch nicht missen sollten. Diese Dienstleistungen werden wieder von den beitragsfinanzierten Ärzten vorgenommen.
Anschließend geht es für die Kinder zumeist in öffentliche Krippen oder Kindergärten. Nachdem sie dort 3 bis fünf Jahre oder länger verbracht haben, ist der Wechsel auf eine öffentliche Schule mit verbeamteten Lehrern etc. angezeigt. Dort verbringen die jungen Leute dann entsprechend ihres Bildungspotentials neun bis dreizehn Jahre.
Anschließend geht es für viele Absolventen in ein öffentlich finanziertes freiwilliges soziales Jahr, zur Bundeswehr oder anderen Zwischenstationen, bis man an eine öffentlich finanzierte Hochschule geht, vielleicht subventioniert mit einem öffentlichen Stipendium oder Bafög.
Wenn man diese Lehrzeit erfolgreich absolviert hat, werden viele nicht darum herumkommen, sich an ein Amt – nämlich das das Arbeitsamt (auch wenn es mittlerweile „Agentur für Arbeit“ heißt) – zu wenden, welches bei der Suche nach offenen Stellen behilflich sein kann.
Hat man dann einen Job gefunden, befindet sich dieser häufig in einer Branche, die ebenfalls – sei es über Subventionen oder andere Eingriffe des Staates – am fiskalischen Tropf hängt.
Die Beschäftigung wird bestimmt durch Zwangsabgaben, in vielen Fällen durch den Mindestlohn und eine vorgeschriebene Lebensarbeitszeit bis zur Rente.
Hat man nach dreißig, vierzig, vielleicht fünfundvierzig Beitragsjahren endlich die Rente erreicht, kann man aber dennoch nicht frei über seine Beiträge, die man ein ganzes Berufsleben einbezahlt hat, verfügen: Es wird einem sogar noch steuerlich erschwert, sich nach einer staatlich festgelegten Lebensarbeitszeit weiter privat Zuverdienste zu gönnen. So bleibt man als Rentner/in in der Hauptsache Konsument und kann in Ruhe auf das eigene Ende warten.
Doch auch im Tod lässt einen der Staat nicht in Ruhe. Wenn man sich beispielsweise im eigenen Garten beerdigen lassen möchte, wird einem ein solches Ansinnen durch den Staat untersagt. Man hat sich brav und geduldig auf einen öffentlichen Friedhof betten zu lassen, welcher der Willkür von weiteren öffentlich Bediensteten ausgesetzt ist.
Ich möchte diesen Beitrag nicht allzu staatskritisch erscheinen lassen. In manchen Bereichen ist es notwendig, den Staat an seiner Seite zu haben. Hierfür muss es auch eine gewisse Finanzierungsgrundlage der öffentlichen Hand geben. Doch sollte man einem jeden Einzelnen selbst entscheiden lassen, wann die staatliche Hilfe erwünscht ist und wann nicht. Freiheit kann die Menschen groß machen, eine Garantie gibt es nicht. Und wenn es nicht klappt, sich unabhängig, stark und groß zu machen, ist der Staat zur Not ja noch immer da. Eines steht jedenfalls fest:
Zu wenig tut der Staat gewiss nicht für uns!
Ihr Dr. Carsten Dethlefs