Behindert-Sein – auch als Baukastenprinzip denkbar?

In vielen vergangenen Blogs habe ich mich gegen den besonderen Kündigungsschutz behinderter Menschen gewandt. Auf diesen Kündigungsschutz kann man auch nicht freiwillig verzichten. Er spielt zwar in der Praxis kaum eine störende Rolle, gibt aber gleichwohl der Angst von Unternehmen vor Bürokratie Vorschub. Ich empfinde es als absolute Ungerechtigkeit, wenn man sich nicht so auf dem Arbeitsmarkt anbieten kann, wie man es gerne möchte.

Man könnte jedoch – so erfuhr ich kürzlich von einem selbst betroffenen Juristen – seinen Behindertenausweis einfach abgeben. Dadurch gilt man auch nicht mehr als behindert im gesetzlichen Sinne. Damit verzichtet man allerdings nicht nur auf den besonderen Kündigungsschutz, sondern auch auf alle anderen Rechte, die einem zustehen. Mein Vorschlag ist daher, dass man das Behindert-Sein als Baukastenprinzip verstehen solle. Es muss doch möglich sein, die Rechte auszuwählen, die für einen selbst von besonderer Relevanz sind. Für den einen mag der besondere Kündigungsschutz wichtig sein, für den anderen das Blindengeld, für wieder einen anderen spielt vielleicht die Steuerbegünstigung beim Kauf eines KFZ eine wichtigere Rolle als die kostenlose Beförderung im regionalverkehr des ÖPNV. Dass einem zu allererst all diese Rechte zustehen, ist sicher richtig. Man kennt sich mit der neuen Situation ja auch noch nicht aus. Aber, man müsste dann doch einzelne Begünstigungen streichen können. Ich bin kein Jurist und lasse mich gerne – sehr gerne – eines Besseren belehren. Aber wenn das nicht möglich ist, wird hier wieder einmal – im Namen der Gerechtigkeit – Unrecht praktiziert.

 Ihr Dr. Carsten Dethlefs

2 Kommentare zu “Behindert-Sein – auch als Baukastenprinzip denkbar?

  1. Conny:

    Sehr geehrter Herr Dethlefs,
    ZITAT: „Dass einem zu allererst all diese Rechte zustehen, ist sicher richtig. Man kennt sich mit der neuen Situation ja auch noch nicht aus. Aber, man müsste dann doch einzelne Begünstigungen streichen können. Ich bin kein Jurist und lasse mich gerne – sehr gerne – eines Besseren belehren. Aber wenn das nicht möglich ist, wird hier wieder einmal – im Namen der Gerechtigkeit – Unrecht praktiziert.“

    Das Problem ist, dass man sich sein Recht, Behindert oder nicht, leider erklagen muss.
    UND; die Erfahrung zeigt, gibt man ein Recht nach Baukastenprinzip ab, bekommt man es, wenn man/frau es benötigt, nicht zurück. Sondern… wie erwähnt, muss man sich das schon wieder erstreiten….
    mit freundlichen Grüßen
    Conny

  2. Carsten Dethlefs:

    Die Situationen sind ebenso unterschiedlich wie die Handicaps, und gut gmeint ist nicht immer gut gemacht. Manche Gesetze behindern eben den Einen und helfen dem Anderen. Deshalb sollte sich doch jeder seinen eigenen Rechtemix zusammenstellen können.

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